Beschreibung
GESCHWINDIGKEITSREGELANLAGE
- Aktivierung des Tempomaten
40,00 €
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.
Aktivieren des Tempomat in den entsprechenden Steuergeräten. Die Tempomatentasten müssen dafür bereits nachgerüstet sein.
Bedingung | Die Tempomatentasten müssen bereits nachgerüstet sein. |
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